Welche Versicherungen sind für Eigenheimbesitzer essentiell?

23.08.2023

Umfassend geschützt


Versicherungen sind für Eigenheimbesitzer

Versicherungen sind für Eigenheimbesitzer

Ob beschädigte Scheibe, defekte Solaranlage oder ein vollgelaufener Keller: Im eigenen Haus können viele Schäden auftreten, die hohe Kosten nach sich ziehen. Vor dem entsprechenden finanziellen Verlust können sich Eigenheimbesitzer allerdings mit verschiedenen Versicherungen schützen. Welche Versicherungspolicen in diesem Zusammenhang besonders essentiell sind, um sich auf eine umfassende Absicherung der eigenen Immobilie verlassen zu können, erklärt der folgende Beitrag.


Das absolute Muss: Die Wohngebäudeversicherung

Immobilieneigentümer bietet die Wohngebäudeversicherung einen Schutz vor Sachschäden am Gebäude. Versichert ist dabei das gesamte Haus – inklusive aller Gegenstände, die in diesem fest verbaut sind. Typische Schäden, die eine Wohngebäudeversicherung abdeckt, bestehen in solchen, die durch Feuer und Brände, Explosionen und Implosionen, Blitzeinschläge, Hagel, Stürme, Überspannungen und Leitungswasser verursacht werden. Brennt das Eigenheim so beispielsweise vollständig ab, findet danach wieder eine Errichtung des Hauses zu seinem sogenannten Neuwertpreis statt. Oft erstattet die Versicherung ebenfalls die Kosten für den Mietersatz, falls der jeweilige Schaden das Haus unbewohnbar macht.


Wichtiger Basisschutz: Die Hausratversicherung

Im Gegensatz zu der Gebäudeversicherung sichert die Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände im Haus ab, ob Elektrogeräte, Kleidungsstücke oder Möbel. Die Versicherung haftet beispielsweise, wenn an diesen Dingen Schäden durch Überspannung, Leitungswasser, Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Feuer entstehen. Zudem ist es möglich, die Hausratversicherung durch weitere Elemente zu ergänzen, wie beispielsweise eine Absicherung bei Fahrraddiebstahl. Falls im Haushalt Gegenstände zu finden sind, die einen ganz besonderen Wert – unabhängig davon, ob dieser finanziellen oder emotionalen Ursprungs ist – aufweisen, ist der Abschluss eines zusätzlichen Gegenstandsschutzes zu empfehlen. Viele Verbraucher nutzen einen solchen zum Beispiel für ihr teures Smartphone, ihren Laptop oder auch für liebgewonnene Erbstücke. Die normale Versicherungssumme der Hausratversicherung reicht nämlich unter Umständen nicht aus, um den Wert solcher Gegenstände zu ersetzen. Daneben haftet die Hausratversicherung – zumindest in den herkömmlichen Basistarifen – nicht, wenn sich der Schaden an dem Gegenstand außerhalb der heimischen vier Wände ereignet hat. Fällt so beispielsweise das neue Handy in einem Moment der Unachtsamkeit auf den Boden, lässt sich ein Schutz nur durch eine entsprechende Gegenstandsversicherung gewährleisten.


Extreme Wetterphänomene: Die Elementarschadenversicherung

In Zeiten der Klimakrise sind extreme Wetterphänomene auch in den hiesigen Breitengraden immer häufiger zu beobachten. Schutz vor diesen bietet die Elementarschadenversicherung. Abhängig von dem individuellen Versicherungsvertrag sichert die Elementarschadenpolice unter anderem Schäden durch Schneedruck, Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Vulkanausbrüche, Erdrutsche, Lawinen oder Erdbeben ab. Zum Teil müssen die Kosten durch den Versicherungsnehmer jedoch selbst getragen werden, denn die Versicherung sieht in der Regel eine Selbstbeteiligung vor. Optional kann die Absicherung gegen Elementarschäden durch eine erweiterte Naturgefahrenversicherung ergänzt werden.


Haftpflichtversicherung für Eigenheimbesitzer

Diejenigen, die ihre Immobilie selbst bewohnen und sie nicht vermieten, können zudem nicht auf eine private Haftpflichtversicherung verzichten. Auf die Eigentümer könnten nämlich beispielsweise Schadensersatzansprüche Dritter zukommen, wenn Besucher in dem Haus auf dem glatten Boden oder auf Glatteis auf dem Grundstück ausrutschen. Doch auch Blumenkästen auf dem Balkon könnten sich lösen und ein unter ihnen geparktes Auto beschädigen beziehungsweise Passanten verletzen. Eine finanzielle Absicherung bietet in solchen Fällen eine private Haftpflichtversicherung. In dieser können auch minderjährige Kinder und der Ehepartner mitversichert werden. Falls die Immobilie vermietet wird, stellt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung das entsprechende Äquivalent dar.