Wärmedämmung im Hausbau

05.06.2022

Neu errichtete Immobilien müssen hierzulande eine Wärmedämmung vorsehen, welche die Vorgaben der neuesten Energieeinspar-Verordnung (EnEV) erfüllt. Diese gesetzliche Vorgabe verfolgt das Ziel, den Energieverbrauch und somit den Ausstoß an CO2 zu reduzieren, um die anvisierten Klimaziele erreichen zu können.


Wärmedämmung im Hausbau

Wärmedämmung

Entscheidend ist der Primärenergiebedarf

Maßgeblich für die Einsparverordnung ist der Primärenergiebedarf. Hierunter fällt die Gesamtmenge an Energie, die in einem Gebäude für die Kühlung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Beheizung anfällt. Anhand einer guten Wärmedämmung kann dieser Bedarf signifikant gesenkt werden. Mittels eines in der EnEV definierten Referenzgebäudes ermittelt ein Fachingenieur im Planungsstadium den maximalen Primärenergiebedarf des Gebäudes. Unter anderem fließen bei dieser Berechnung die sogenannten Wärmedurchgangs-Koeffizienten jedes einzelnen Bauteils mit der dafür vorgesehenen Wärmedämmung ein. Dieser Koeffizient steht für einen Wert, der die Wärmedurchlässigkeit des jeweiligen Bauteils in Abhängigkeit von dessen Aufbau und damit auch von den hierbei verwendeten Materialien angibt. Je niedriger dabei sein Wärmedurchgangskoeffizient - im Fachjargon als U-Wert bezeichnet - ausfällt, desto besser sind die Wärmedämm-Eigenschaften des Bauelements. Dem Referenzgebäude müssen laut EnEV jedoch nicht die U-Werte der einzelnen Gebäudebestandteile entsprechen. Ausschlaggebend ist vielmehr ein Grenzwert des Primärenergiebedarfs, welcher sich auf verschiedene Arten erreichen lässt und von der Bauweise abhängig ist. So spielt es unter anderem eine Rolle, ob eine Fassade von außen oder innen gedämmt wird.


Wärmedämmung muss Grenzwerte und Wärmeverlust berücksichtigen

Bei dem Bau eines Gebäudes wird dem Bauherrn demnach hinsichtlich der Wärmedämmung ein gewisser Spielraum zugestanden. Allerdings gibt die EnEV für den Transmissionswärmeverlust Grenzwerte vor, die im Zusammenhang mit der Gebäudehülle zwingend einzuhalten sind. Errechnet wird der Transmissionswärmeverlust einer Immobilie aus der Summe der U-Werte sämtlicher Bauteile, die beheizte Gebäudeteile gegen unbeheizte Gebäudebestandteile oder gegen die Außenluft oder das Erdreich begrenzen. Für diese Bauteile wird darüber hinaus gefordert, dass sie den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes nach den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Hinsichtlich der Wärmedämmung werden auf dem Markt unterschiedliche Dämm-Methoden sowie -Materialien angeboten. Zur Sanierung von Bestandsgebäuden, vor allem von solchen mit verputzen, einschlägigen Wänden, bietet sich ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) an. Dieses besteht aus einer Riemchenverblendung, Armierungsgewebe und Außenputz oder einem Dämmstoff. Die Ausführung eines solchen Systems sollte von einem Fachbetrieb übernommen werden. Bei einem zweischaligen Mauerwerk kommt zumeist die sogenannte Kerndämmung zum Einsatz, wobei die Wärmedämmung zwischen beide Mauern ohne Lüftungsöffnungen eingebracht wird. Die Lüftungsöffnungen lassen sich auf Wunsch nachträglich durch Bohrungen an der Außenwand vornehmen. Durch diese Löcher wird ein Einblasdämmstoff angebracht. Die hinterlüftete Vorhangsfassade ist eine Alternative hierzu. Hierbei wird auf der Außenwand eine Unterkonstruktion befestigt und die Wärmedämmung in die Zwischenräume gefüllt. Um den Abtransport und die Luftzirkulation gewährleisten zu können, wird im Anschluss darauf eine Außenverkleidung mit Abstand auf die Unterkonstruktion montiert. Die Wärmedämmung lässt sich bei geneigtem Dach unter, zwischen oder auf den Sparren einbringen, wobei auch die Kombination verschiedener Verfahren möglich ist. Empfohlen wird eine Dämmstoffdicke von 20 Zentimetern. Für Luftdichtigkeit sorgt eine raumseitig angebrachte Dampfsperre. Sofern es sich um ein Steildach handelt, welches nicht ausgebaut ist, so ist die oberste Geschossdecke gegen den Dachraum zu dämmen. Auch die Kellerdecke ist im Falle eines nicht ausgebauten Kellers mit einer Wärmedämmung zu versehen. Geläufig ist hierbei die Verwendung geklebter Dämmstoffplatten. Sofern die Kellerräume beheizt werden, sind der Boden sowie die Kellerwände gegen das Erdreich zu dämmen. An den Außenwänden sind Dämmstärken von 16 bis 20 Zentimetern in jedem Fall wirtschaftlich. Bei Passivhäusern werden die Wände sogar mit einer 35 bis 40 Zentimeter dicken Dämmschicht versehen. Wichtig ist es zudem, auch kleinere Wärmebrücken wie Heizkörpernischen oder Rolladenkästen richtig zu dämmen.


Wärmedämmung vermag Heizkosten deutlich zu senken

Etwa drei Viertel der Energie entfällt in privaten Haushalten auf die Heizung. Bei einem nicht gedämmten Einfamilienhaus entweichen ungefähr zwei Drittel der Wärme ungenutzt durch das Dach, die Außenwände und über den Keller. Mit einer guten Wärmedämmung von Keller, Dach und Fassade können die Heizkosten halbiert werden. Schließlich lassen sich durch Dämmmaßnahmen zwei Drittel dieser Wärmeverluste verhindern. Wird die eigene Immobilie in ein sogenanntes Passivhaus umgewandelt, können sogar Einsparungen von bis zu 90% erzielt werden. Somit gilt: Eine moderne Wärmedämmung ist die beste Methode, um Heizkosten zu sparen. Der Hausbesitzer kann auf diese Weise den steigenden Energiepreisen gelassen entgegen sehen. Eine gute Nachricht, zumal sich die Preise für Gas und Öl in den letzten zehn Jahren in etwa verdoppelt haben. Demnach werden sich die höheren Kosten für die Wärmedämmung binnen weniger Jahre gewiss amortisieren. Auch die Umwelt profitiert von dem geringeren Heizbedarf, zumal weniger Abgase und klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) freigesetzt werden. Darüber hinaus lassen sich mittels einer fachgerechten Wärmedämmung die meisten Schimmelprobleme in den Griff bekommen.