Energieeinsparverordnung

Das Sparen von Energie sowie die Erschließung neuer Energiequellen sind eines der größten Themen unserer Zeit.


Energieeinsparverordnung

Energieeinsparverordnung

Dies liegt insbesondere an der Verknappung und Verteuerung fossiler Energieträger wie Gas und Öl sowie an der drohenden Erderwärmung. Das Heizen und das sommerliche Kühlen verursachen rund die Hälfte sämtlicher Energiekosten und der CO2-Belastung. Auch für diejenigen, die sich für Umweltschutz weniger interessieren, sollten stärker über die Energieplanung nachdenken. Denn das Heizen kann im Laufe eines Hauslebens mehr Kosten verursachen, als die anfänglichen Baukosten. Darüber hinaus lebt es sich in einem energetisch gut geplanten Haus besser: Der Baukörper speichert im Sommer Kühle und im Winter Wärme und gibt sie im Idealfall ins Innere ab. Wer eine Sanierung seiner Bestandsimmobilie plant, kann dies nicht dies jedoch nicht nach Belieben tun. Denn es gibt insbesondere eine gesetzliche Vorschrift, die es zwingend einzuhalten gibt:
Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
. Die EnEV legt unter anderem die Standards für das Niedrigenergiehaus, Passivhaus und KfW40 Haus fest.

Ein Passivhaus wird der EnEV am besten gerecht. Denn das Passivhaus benötigt im klassischen Sinne überhaupt keine Heizung mehr. Laut Definition darf der Jahresheizbedarf in einem Passivhaus nicht über 15 kWh/(m2a) liegen; dies entspricht 1,5 Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr.
Ein Vergleich: Ein Niedrigenergiehaus benötigt zwischen zwei und sieben Liter. Und auch der Primärenergiebedarf etwa für Haushaltsstrom und Warmwasser muss unter 120 kWh/(m2a) liegen. Damit benötigt ein Passivhaus 80% weniger Heizenergie als das standardmäßig vorgeschriebene Niedrigenergiehaus. Das Passivhaus macht sich die Sonneneinstrahlung sowie die Abwärme von Mensch und technischen Geräten zunutze. Ferner wird das Passivhaus mit dreifach verglasten Fensterscheiben ausgestattet und die Außenhaut mit 30 cm dicken Dämmmatten isoliert.
Um die erforderliche Heizleistung im Gebäude zu verteilen, wird stattdessen Zuluft aus der Lüftungsanlage nacherwärmt. Dem Aspekt der regenerativen Energie wird durch die Wärmerückgewinnung aus der Ab- in die Zuluft Rechnung getragen. Daneben wird im Passivhaus, wie im übrigen in jedem anderen Niedrigenergiehaus auch, Sonnenenergie für die Warmwasserbereitung und evtl. auch für die Heizung eingesetzt. Doch auch im Niedrigenergiehaus verbleibt - wenn auch nur ein sehr geringer - Heizwärmebedarf. Die rechnerische Bilanzierung zur 0 erfolgt über die Energieproduktion, etwa durch eine Photovoltaikanlage. Diese erzeugt mehr Strom als im Passivhaus erforderlich. Ferner gleichen sich Produktion und Verbrauch aus. Die EnEV lässt dies in der Bilanzierung bisher jedoch nicht komplett zu, weshalb auch bei einem Niedrigenergiehaus ein restlicher Primär- und Endenergiebedarf vorhanden ist. Die Energiestandards bei einem Niedrigenergiehaus sind unter den Bezeichnungen KfW40, 55 und 70 bekannt. Hiermit werden die Haustypen bezeichnet, welche durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) berechtigt sind, Förderkredite und teilweise auch Zuschüsse zu erhalten. Den höchsten Zuschuss gibt es bei dem Standard KfW40. Denn je kleiner die Zahl ist, desto besser ist die Energieeffizienz der Immobilie. Schließlich bedeutet KfW40 auch, dass das Haus einen Jahresprimärenergiebedarf von nur 40% eines vergleichbaren Neubaus hat. Der Primärenergiebedarf darf im KfW40 Haus somit nicht mehr als 40 kWh pro Quadratmeter und Jahr betragen.

Die EnEV stellt bei der Sanierung von Bestandsimmobilien unter anderem auch folgende Anforderungen an die Gebäudebestandteile:

Fassadendämmung
Gemäß EnEV darf die Innenwandwärmedämmung höchstens einen U-Wert (Maß für die Wärmedurchlässigkeit=Wärmedurchgangskoeffizient) von 0,45 haben. Eine Außenwanddämmung darf hingegen ein Wert von 0,35 nicht überschreiten. Je nach Qualität würde diese Forderung eine mindestens 12 bis 15 cm dicke Dämmmatte erfüllen.

Dachdämmung
Die Vorschriften der EnEV für Altbausanierungen sehen folgende Wärmedurchgangskoeffizienten vor, welche nicht überschritten werden dürfen:

  • 0,30 U für Dächer sowie Dachschrägen
  • 0,25 U für Flachdächer

Beim Steildach kommen entweder eine Aufsparrendämmung oder eine Zwischensparrendämmung zum Einsatz, bei welcher die Dämmmatten eine Dicke zwischen 12 und 16 cm haben.

Kellerdämmung
Die EnEV sieht für die Kellerdämmung folgende max. Wärmedurchgangskoeffizienten vor:

  • Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich (Dämmung auf der Kaltseite): 0,40 U
  • Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich (Dämmung auf der Warmseite): 0,50 U

Fenster
Für Altbauten gilt ein U-Wert von 1,7, welcher aber zwischenzeitlich bei den marktüblichen Produkten deutlich unterschritten wird. Damit der bestmögliche Effekt erzielt wird, muss die Wärmedämmung das Haus nahezu optimal ausfüllen.

Die Heizungsanlage ist eine der großen Kostenstellen des Hauses. War es noch vor wenigen Jahren noch üblich mit Gas und Öl zu heizen, bieten Erneuerbare Energien heute die Möglichkeit der Kosteneinsparung. So kann zumeist in einem Niedrigenergiehaus eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder ein Pelletofen zum Einsatz kommen. Durch die EnEV hat der Gesetzgeber einige Vorgaben erlassen, welche die Heizung nicht nur in einem Passivhaus sondern grundsätzlich erfüllen muss:

  • Der im Niedrigenergiehaus verwendete Heizkessel muss ein CE-Kennzeichen besitzen
  • Weist ein Heizkessel im KfW40 Haus eine Nennwärmleistung von unter 4 kW oder größer 400 kW auf, so muss er nach den "anerkannten Regeln der Technik" gegen Wärmeverlust gedämmt sein.
  • Die Heizungsanlage muss sich über die Außentemperatur oder eine andere "geeignete Führungsgröße" und die Zeit steuern lassen. Zusätzlich muss bei Warmwasseranlagen eine Regelung der Raumtemperatur möglich sein.
  • Wasser- und Verteilungsleitungen im KfW40 Haus müssen gedämmt werden
  • Speichereinrichtungen für Warm- und Heizwasser im KfW40 Haus müssen nach "anerkannten Regeln der Technik" eingerichtet werden, sodass die Wärmeabgabe begrenzt ist.

Äußerst effizient ist die sogenannte Brennwerttechnik (etwa in Form eines Gasbrenners). Dies bedeutet im Rahmen der Gesamtbilanz des Hauses: Wer in seinem KfW40 auf bessere Technik setzt, darf an der Wärmedämmung sparen. Allerdings werden Öl- und Gasheizungen im Sinne der EnEV leicht negativ bewertet. Für beide wird der Primärenergiefaktor auf 1,1 angesetzt. Je niedriger dieser ist, desto umweltschonender und energiesparender wird die Nutzenergie im Niedrigenergiehaus erzeugt. Dieser Wert wird bei der Nutzung regenerativer Energien (z.B. Solarkollektor, Wärmepumpen) auf 0 gesetzt, da diese die Umwelt nicht belasten. Holzpellets fließen lediglich mit Faktor von 0,1 in die Gesamtheizbilanz des Hauses ein. Auch die Fernwärme kommt für ein KfW40 Haus in Frage und schneidet mit einem Primärenergiefaktor von etwa 0,16 gut ab.

Stand:2013