Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

12.10.2020

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst ab dem 1. November 2020 das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab.


Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das GEG tritt am 1. November 2020 in Kraft. Das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) treten mit dem Inkrafttreten des GEG außer Kraft.

Mit dem GEG werden der Koalitionsvertrag, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sowie die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude umgesetzt.

Wie das bisherige Energieeinsparrecht für Gebäude enthält das neue GEG Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden.

Durch das GEG werden EnEG, EnEV und EEWärmeG in einem modernen Gesetz zusammengeführt. Es wird ein einheitliches, auf einander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen.

Zu den wesentlichen Neuerungen für künftige Bauherren gehören:

  • Regelungen zu Niedrigstenergiegebäuden als EU-weit verpflichtender Neubau-Standard ab 2021.
  • die beim Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien kann auch von gebäudenah erzeugtem Strom aus regenerativen Energie erfüllt werden
  • erhöhte Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei der Berechnung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs
  • in Energieausweisen sind künftig auch die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes anzugeben
  • zukünftige Einschränkungen beim Einbau neuer Ölheizungen sowie bei mit festen fossilen Brennstoffen beschickten Heizkesseln
  • beim Verkauf oder größeren Sanierungen von Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt eine obligatorische energetische Beratung des Käufers bzw. Eigentümers

Weitere Informationen zum neuen Gebäudeenergiegesetz auf der Webseite des BMI.

 

Original-Content von:
BMI Presse