Dachboden ausbauen & vermieten

19.02.2024

Gesetzliche Vorschriften und Tipps für den neuen Wohnraum


Dachboden_ausbauen

Dachboden ausbauen

Nach einem langen Arbeitstag sehnen sich viele danach, nach Hause zu kommen und einen gemütlichen Abend daheim zu verbringen. Einige haben das Glück und verfügen über eine eigene Immobilie, die sie nach ihren Vorstellungen gestalten können. Wenn man sich heutzutage zurückzieht und man es sich zuhause gut gehen lässt, wird dies auch als „Social Cocooning“ bezeichnet. Es gibt viele, die mittlerweile auf den Gang in den Club oder in die Bar verzichten und ihre Zeit stattdessen lieber in den eigenen vier Wänden verbringen.

In der Regel teilt man das Eigenheim nicht gerne - vor allem, wenn es darum geht, mit Fremden zusammenzuwohnen. Diejenigen, die zuhause zu viel Platz haben, schlagen jedoch vermutlich auch ein zusätzliches Einkommen nicht aus. Den Verdienst sichert man sich beispielsweise, indem man den häuslichen Dachboden ausbaut und Mieter einziehen lässt. Wenn die Vermietung im eigenen Haus stattfindet, kann man dies nicht mit der Vermietung einer Ferienwohnung vergleichen. Schließlich teilt man den Platz - und somit seinen sicheren Rückzugsort - in Zukunft mit fremden Personen. Genau wie beim Ferienhaus Vermieten sprechen die Mieteinnahmen, die daraus generiert werden, allerdings für das Vorhaben. Zudem wohnt man mit den Mietern nicht auf einer Ebene, sondern verfügt durch die Distanz zum Dachboden über eine Trennung, die mehreren Parteien ausreichend Raum gibt.

Wenn man sich also dazu entschließt, den Dachboden auszubauen, muss man gewisse Vorkehrungen treffen. Womit beginnt man und welche gesetzlichen Regelungen muss man dabei beachten? Wir haben alle wichtigen Informationen und Tipps für den neuen Wohnraum im Eigenheim zusammengefasst.

Dachboden vermieten - Gesetzliche Bestimmungen

Wenn man den Dachboden ausbaut, um ihn im Nachhinein zu vermieten, muss man bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten. Diese unterscheiden sich in gewisser Weise von den Bestimmungen, die es gibt, wenn man eine Ferienwohnung vermieten möchte. Es ist wichtig, sich im Vorfeld über die Vorschriften zu informieren. Schließlich wäre es ärgerlich, wenn man mit dem Ausbau beginnt, um danach festzustellen, dass man das Vorhaben aufgrund der gesetzlichen Vorschriften nicht wie geplant umsetzen kann. Im schlimmsten Fall riskiert man ein Bußgeld und muss die Arbeiten abbrechen und den Rückbau einleiten.

Die Frage, die man unbedingt vorab klären sollte, ist, ob der Dachboden in einen Wohnraum umgewandelt werden kann. Was als Wohnraum gilt, wird je nach Bundesland anders definiert. In der Regel kommt es bei der Beurteilung auf die Mindestfensterfläche, die lichte Raumhöhe und den Rettungsweg an. Bevor man mit den Aus- und Umbauarbeiten beginnt, sollte man die genauen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes prüfen. Ein Spitzboden kann in der Regel nur als nicht-dauerhafter Wohnraum genutzt werden (z.B. als Hobbyraum, Spielzimmer etc.). Falls durch die Arbeiten grundlegende Merkmale am Haus verändert werden, benötigt man für den Ausbau in der Regel eine baurechtliche Genehmigung. Doch auch hierzu gibt es keine allgemein gültigen Vorgaben - die Details variieren je nach Bundesland und Gemeinde.

Tipps für den Ausbau

Um sicherzustellen, dass man alles richtig macht, sollte man mit einem Experten zusammenarbeiten. Ein Profi weiß in der Regel, ob sich die gewünschte Fläche als Wohnraum eignet und welche Genehmigungen man für den Ausbau benötigt. Bei der Kontaktaufnahme mit einem Experten handelt es sich also um den ersten Tipp, den man vor den Arbeiten keinesfalls außer Acht lassen sollte. Sobald die Sanierung des Dachbodens begonnen hat, muss man zudem den Vorgaben zur Energieeinsparverordnung folgen. Auch in diesem Bereich bietet es sich an, mit einer Fachkraft zusammenzuarbeiten, um beim Ausbau keine Fehler zu machen, die später korrigiert werden müssen.

Natürlich gibt es auch für den Ausbau an sich einige nützliche Tipps. Auf dem Dachboden hat man es oftmals mit Schrägen zu tun. Die Schwierigkeit besteht darin, die zur Verfügung stehende Fläche nach dem Ausbau bestmöglich nutzen zu können. Schrägen sollten allerdings nicht nur damit in Verbindung gebracht werden, dass sie Platz wegnehmen. Falls sie richtig in einen Raum eingebunden werden, schaffen sie eine gewisse Gemütlichkeit und dienen entweder als Stauraum (durch die Verwendung niedriger Regale) oder als Sitznischen. Die schrägen Wände können auch an den Stellen genutzt werden, an denen sich die Fenster befinden. Durch sogenannte Sitzfenster schafft man auf dem Dachboden ebenfalls eine gemütliche Atmosphäre und zusätzlichen Platz.

Vermietung nicht möglich - Alternativen

Die Vermietung des Dachbodens erscheint an manchen Stellen komplizierter als die Vermietung einer Ferienwohnung. Sollte es einen Grund dafür geben, weshalb das Vorhaben nicht umgesetzt werden kann, gibt es eine Vielzahl an Alternativen für die Räumlichkeiten. Wie bereits zuvor erwähnt, bleibt noch die Option, die Fläche in einen sogenannten nicht-dauerhaften Wohnraum umzuwandeln. Dadurch fallen zwar womöglich die zusätzlichen Einnahmen weg, allerdings kann man stattdessen durch clevere Alternativen mehr Platz für sich selbst schaffen. Der Dachboden lässt sich beispielsweise in eine offene Galerie umwandeln oder dient als Hobbyraum, in dem man sich nach der Arbeit in Zukunft noch mehr entspannen kann, als man es in den eigenen vier Wänden ohnehin schon tut.