Steuervorteile durch denkmalgeschuetzte Immobilien

02.04.2014

Für wen lohnen sich denkmalgeschützte Immobilien?


Steuervorteile durch denkmalgeschuetzte Immobilien

Steuervorteile durch denkmalgeschuetzte Immobilien.

In unsicheren Zeiten steigt das Bedürfnis nach sicheren Anlagemöglichkeiten, ganz klar. Und so hat auch die Euro-Krise bei deutschen Anlegern ihre Spuren hinterlassen, obwohl Deutschland noch vergleichsweise glimpflich davongekommen ist. Eine Investition in "Betongold" (also eine Immobilie) ist derzeit so attraktiv wie lange nicht mehr. Doch gerade in den renditeträchtigen Großstädten sind hier kaum noch "Schnäppchen" zu machen. Wirklich sichere Anlagemöglichkeiten im Immobilienbereich haben ihren Preis, den Investoren nicht immer aufbringen können.

Auf der Suche nach Alternativen ist bei vielen (meist privaten) Investoren die denkmalgeschützte Immobilie wieder in den Vordergrund getreten, denn diese Anlageform ist nicht nur charmant, sondern hilft mitunter sogar beim Steuersparen. Wer sich hier wirklich einen Steuervorteil verschaffen möchte, kann allerdings nicht irgendeine X-beliebige Denkmalschutzimmobilie erwerben – und muss zudem selbst investieren oder selbst Hand anlegen, um letztendlich auch steuerlich zu profitieren.


Nicht in jeder Denkmalschutzimmobilie schlummern Steuervorteile

Die Steuervorteile bei einer Denkmalschutzimmobilie sind an die so genannte AfA-Regelung (Absetzung für Abnutzung) geknüpft. Demnach dürfen Besitzer einer entsprechend geschützten Immobilie zahlreiche Ausgaben, die im Zusammenhang mit Sanierung oder Modernisierung stehen, von der Einkommenssteuer gestaffelt absetzen. Wer also von der AfA-Regelung profitieren möchte, braucht zum einen eine denkmalgeschützte Immobilie, bei der es Sanierungs- oder Modernisierungsbedarf gibt, und muss zum anderen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um die entsprechenden Arbeiten auch durchführen zu können! Und um die Ausgaben auch wirklich steuerlich absetzen zu können, braucht es zudem ein steuerrelevantes Einkommen in entsprechender Höhe. Wichtig ist zudem, dass der AfA-Antrag vor Beginn der Arbeiten gestellt wird. Wird also bereits ohne einen Antrag kräftig gebaut, sind die Steuervorteile futsch.

Der Staat möchte mit der Regelung erreichen, dass schützenswerte Immobilien erhalten bleiben, und zwar möglichst durch private Initiativen. Wer sich also für so ein Projekt entscheidet (und die genannten Voraussetzungen erfüllt), hat nicht nur eine charmante Anlagemöglichkeit mit Steuervorteilen gewählt, sondern trägt einen kleinen Teil dazu bei, die lokalen kulturellen "Schätze" zu sichern. Damit wird aus einer lohnenden Investition auch schnell mal eine richtige Herzensangelegenheit.

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Stand: 2014