Jetzt sanieren und den Staat zur Kasse bitten

12.02.2020

Das sind die wichtigsten Infos rund um die neuen Regeln


Jetzt sanieren und den Staat zur Kasse bitten

Sanieren und den Staat zur Kasse bitten

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Sanieren und den Staat zur Kasse bitten

Heute möchte beinahe jeder ein Haus haben und viele bekommen es auch. Die niedrigen Zinsen und ein Markt, der in Bewegung ist, machen es möglich. Allerdings sind die Preise für Immobilien in vielen Gegenden deutlich gestiegen, wie Interessenten immer wieder feststellen müssen. Der Preis für die eigenen vier Wände hängt ganz maßgeblich davon ab, wo und in welchem Zustand sich das Haus befindet. Wenn es darum geht, ein Schnäppchen zu machen – und oft zeigt die Budgetplanung, dass etwas anderes nicht infrage kommt – muss man wohl oder übel zu einer älteren Immobile greifen. Diese sind zwar sehr charmant und oft zum Verlieben, doch sie können einige wesentliche Nachteile haben.


Die Nachteile älterer Immobilien

Im Keller bollert eine alte Ölheizung vor sich hin, die Eingangstür ist zwar hübsch, aber nicht besonders gut gedämmt und durch die Fenster strömt ein spürbarer Luftzug. Ganz davon abgesehen, dass das Dach mal wieder einen Dachdecker zu Gesicht bekommen sollte. Soll man sich nun trotzdem für eine solche Immobile entscheiden, wohlwissend, dass hier einiges an Renovierungs- und Sanierungsarbeiten auf einen zukommt?


Hohe Kosten in alten Häusern


Wer zunächst nicht saniert, wird irgendwann von den staatlichen Fristen eingeholt, welche in der EnEV festgeschrieben sind. Bis es so weit ist, muss er zusätzlich mit deutlich erhöhten Kosten etwa für Öl und Gas rechnen. Die Preise sind einerseits gestiegen, andererseits merkt man am Verbrauch, wenn man „für draußen“ heizt. Die teuer erzeugte Wärme verflüchtig sich bei alten und schlecht gedämmten Gebäuden schnell durch die entstehenden Kältebrücken.

Das ist nicht nur teuer, sondern im Angesicht des Klimawandels eine Sünde an der Umwelt. Unnötig viel CO2 wird in die Luft geblasen und feuert die Erwärmung des Klimas weiter an. Doch die Ersparnis beim Kauf einer älteren Immobilie und die Kosten der notwendigen Sanierungsmaßnahmen können insgesamt günstiger sein, als wenn man ein tipptopp saniertes Haus kauft. Wie das gehen soll? Ganz einfach mit den neuen Fördermaßnahmen aus den CO2-Fördertöpfen.


Welche Maßnahmen sind eigentlich notwendig?

Zunächst einmal muss eine neue Heizung her. Das kann durchaus eine effiziente Ölheizung sein, oder man steigt auf Solar, eine Pelletheizung oder eine Wärmepumpe um. Das Dach bzw. die oberste Geschossdecke werden in der Regel isoliert, damit die Wärme nicht nach oben entweichen kann. Das Gleiche gilt für den Keller. Neue, dichte Türen und energieeffiziente, mindestens dreifach verglaste Fenster nach Maß sind dann der nächste Schritt zu einem kuschelig warmen Haus, das nicht mehr unnötig Energie verpulvert. Die Frage ist nur: Wie soll das alles finanziert werden?


Energetisch sanieren wird immer besser gefördert


Die Regierung hat es sich ausdrücklich zum Ziel gesetzt, die CO2-Reduktion voranzutreiben. Um das zu erreichen, werden Immobilienbesitzer gezielt unterstützt, denn ein Großteil der Energie wird im Haushalt verbraucht oder eben „verpulvert“.

Bisher gab es zinsverbilligte Kredite und Zuschüsse zu Investitionen. Nun hat die große Koalition steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen, die zusätzlich zu den vorhandenen Programmen einen Anreiz schaffen sollen, energetisch zu sanieren.


Neue Steuervorteile für Hausbesitze

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es neue Steuervorteile für Hausbesitzer, die ihre Immobilie selbst bewohnen und sie energetisch sanieren lassen. Das hat die Regierung unter dem Namen „Klimaschutzprogramm 2030“ beschlossen. Folgende Maßnahmen können dabei bezuschusst werden:

  • die Wärmedämmung von Wänden, Dächern und Geschossdecken
  • die Modernisierung oder der Austausch der Lüftung und der Heizungsanlage
  • die Erneuerung der Fenster und Türen


Was wird vom Finanzamt anerkannt?

Insgesamt können 20 Prozent der Investitionssumme, jedoch maximal 40.000 Euro geltend gemacht werden. Das entspricht Sanierungsaufwendungen von 200.000 Euro. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen, und zwar auf drei Jahre verteilt. Die Progressionsstufe des Einkommens spielt dabei keine Rolle, alle Steuerzahler bekommen den gleichen Abzug. Dadurch profitieren besonders die mittleren Einkommen von den neu beschlossenen Maßnahmen.


Fristen beachten

Natürlich gibt es bestimmte Fristen, die Hausbesitzer einhalten müssen. Frühestens vom 1.1.2020 und spätestens bis zum 31.12.2029 müssen die Maßnahmen angeschlossen sein. Und es gibt weitere Bedingungen, die bestimmter Personen von der Förderung ausschließen:

Den steuerlichen Vorteil können nur die Personen für sich beanspruchen, die selbst in der Immobilie wohnen, die zudem älter als zehn Jahre sein muss. Ein Arbeitszimmer darin zu haben, stellt kein Problem dar, doch es dürfen keinerlei Einnahmen aus einer Vermietung erzielt werden. Der Standort der Immobilie ist hingegen nicht von Bedeutung, solange sie sich in der EU oder einem EWR-Mitgliedstaat befindet.


Was ist, wenn es mehrere Eigentümer gibt?

Die Steuervorteile vergibt der Fiskus pro Immobilie, nicht pro Person. Sind mehrere Personen die Eigentümer, dann können sie die Förderung auch nur einmal geltend machen. Auch ein doppelter Vorteil kann nicht erzielt werden, etwa wenn die Finanzierung bereits als Werbungskosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen abgezogen werden.


Was ist, wenn mein Vermieter saniert?


Auf den ersten Blick wirkt es etwas ungerecht, wenn nur selbst bewohnte Immobilien von den neuen Steuervorteilen profitieren. Ein Vermieter wird jedoch für eine Immobilie mit einem 1 A Energieausweis auch eine höhere Miete erzielen können, sodass sich seine Kosten auf diese Weise wieder amortisieren. Zudem können die Kosten für neue energetisch wirksame Bestandteile in einem gewissen Maß auf den Mieter umgewälzt werden. Das ist allerdings nur bis zu einer gewissen Höhe möglich.

Viele Mieter machen sich Sorgen, wenn ihre Wohnung oder ihr Haus saniert werden soll. Sie befürchten, dass sie sich die Miete dann nicht mehr leisten können. Fakt ist, dass die Einsparungen bei der Energie die Erhöhung der Miete in den meisten Fällen wieder ausgleichen. Auch muss der Vermieter die finanziellen Vorteile, die er für eine Modernisierung in Anspruch nimmt, von der Umlage auf die Mieter wieder abziehen. Es gilt Folgendes:

Der Vermieter darf 11 Prozent der Kosten, die durch eine Modernisierung entstehen, auf den Mieter umwälzen. Angenommen, es wurden neue Fenster eingebaut, was 6000 Euro gekostet hat. Dann dürfen jährlich 660 Euro auf die Miete aufgeschlagen werden, was eine Mieterhöhung von monatlich 55 Euro bedeutet. Werden mehrere Maßnahmen durchgeführt, kann sich eine happige Mieterhöhung ergeben. Diese muss der Vermieter förmlich zusenden und dabei sämtliche Kosten genau aufführen. Zudem muss er belegen können, dass die Maßnahmen tatsächlich zu einer Ersparnis bei den Energiekosten führen.

 

Bildquellen:
Bild 1: https://pixabay.com/de/photos/freundinnen-umarmung-vertrauen-2213259/
Bild 2: https://pixabay.com/de/photos/gerüst-architektur-gebäude-hoch-3328433/