Hausbauvertrag

03.06.2022
Hausbauvertrag

Hausbauvertrag

Rechtlich gesehen ist der Hausbauvertrag ein Werksvertrag. Er wird zwischen dem Bauherrn als Auftraggeber und dem Unternehmen als Auftragnehmer geschlossen. In dem Hausbauvertrag werden die zu erbringenden Leistungen und die Vergütung verbindlich geregelt.


Die Baupartner

Auf der einen Seite steht der auftraggebende Baupartner, also der Bauherr. Auftragnehmender Baupartner kann beispielsweise ein Hauptauftragnehmer sein, der gegebenenfalls Subunternehmer beauftragt. Es kann auch ein Generalunternehmer Baupartner sein, der den gesamten Bau verantwortet, der Totalunternehmer plant und realisiert das gesamte Bauvorhaben.


Form des Hausbauvertrages

Im Allgemeinen bestehen keine formalen Anforderungen an einen Hausbauvertrag. Dieser kann sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Auch durch sogenanntes konkludentes Handeln, also schlüssiges Handeln, kommt der Vertrag zustande. Schließt jedoch der Bauvertrag den Kauf eines Grundstückes ein, muss der Vertrag notariell beglaubigt werden. Am sichersten ist ein schriftlicher Hausbauvertrag, der bis ins kleinste Detail ausgearbeitet ist. Damit liegt im Falle eines Rechtsstreites eine Entscheidungsgrundlage vor.


Leistungen

Idealerweise werden in dem Hausbauvertrag alle Leistungen aufgeführt, die der Unternehmer zu erbringen hat. Grundlage dafür können die Baupläne, konkrete Beschreibungen aber auch einzelne Auflistungen sein. Der Unternehmer verpflichtet sich, alle Arbeiten mängelfrei auszuführen. Diese mängelfreien Leistungen muss der Bauherr abnehmen, mit der Abnahme wird der vereinbarte Betrag fällig.


Zahlungsziele

Grundsätzlich wird der Preis fällig, wenn das Werk, sprich das Haus abgenommen wird. Allerdings ist es möglich, Abschlagszahlungen zu vereinbaren. Diese werden abgerechnet, sobald jeweilige Teilleistungen fertiggestellt sind. Für den Betrag wird die entstandene Wertsteigerung zugrunde gelegt. Zur Preisgestaltung gibt es verschiedene Varianten. Möglich sind Einheitspreise, die nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden. Andere Varianten sind Pauschalen, die nach Beschreibungen oder ergebnisorientiert festgelegt werden können.


Termine

Im Terminplan des Hausbauvertrages sollten der Baubeginn und die Fertigstellung konkret bezeichnet werden. Im Detail gehören die Gewährleistungsfristen und der Zahlungsplan dazu. Hier ist auch der finanzielle Schadensersatz bei nicht eingehaltenen Fristen festzuschreiben.


Sicherheiten

Beide Vertragspartner können voneinander Sicherheiten für die jeweilige Leistung verlangen. Bankbürgschaften, Kreditversicherungen oder etwa hinterlegte Wertpapiere sichern die finanziellen Ansprüche des Auftragnehmers. Aber auch der Bauherr kann Sicherheiten für die Arbeitsleistungen fordern und besonders bei Mängeln einen Sicherheitsbetrag einbehalten. Die Pflicht zur Vorleistung durch den Auftragnehmer deckt das Sicherungsbedürfnis des Bauherrn zu einem Teil bereits ab.