Energetische Qualität beim Neubau

27.02.2019

Wärmeschutznachweis und Energieausweis einfach erklärt


Energetische Qualität beim Neubau

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Energetische Qualität beim Neubau

Energetische Qualität beim Neubau

Energetische Qualität beim Neubau

Energetische Qualität beim Neubau

Laut Klimaschutzplan der Bundesregierung soll der Primärenergiebedarf von Immobilien bis 2050 gegenüber 2008 um 80 Prozent gesenkt werden. Die Ansprüche an den Energiestandard von Neubauten sind inzwischen entsprechend hoch und wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft. Moderne Immobilien müssen ordentliche Dämmwerte aufweisen und zahlreiche Grenzwerte einhalten. Energieausweis und Wärmeschutznachweis sind im Rahmen der Beurteilung der energetischen Qualität von Immobilien elementare Dokumente. Wir haben wesentliche Fakten dazu arrangiert.


Der Wärmeschutznachweis (EnEV-Nachweis)


Ein Wärmeschutznachweis nach DIN 4108-6 und DIN 4701-10 oder DIN V 18599 ist gemäß § 16 Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie der Landesbauordnung für Neubauten vorgeschrieben. Das Dokument muss bereits vor Beginn des Baus einer Immobilie bei der Baugenehmigungsbehörde inklusive Bauantrag und bautechnischen Unterlagen eingereicht werden. Sinn und Zwecks des Dokuments: Es soll belegen, dass der Primärenergieverbrauch des geplanten Neubaus gegenüber Gebäuden, die vor 31. Dezember 2015 gebaut wurden und den Mindestwerten entsprachen, 25 Prozent geringer ausfällt. Auch die Wärmedämmung und Art der Wärmeerzeugung spielen eine wichtige Rolle. Laut Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) müssen mindestens 15 Prozent der Energie, die im Gebäude zum Einsatz kommt, von erneuerbaren Energien stammen.

Grundsätzlich werden beim Wärmeschutznachweis sämtliche Gebäudekomponenten festgelegt, die energetisch relevant sind. Das Ausstellen des Dokuments übernehmen unter anderem Bauingenieure, Architekten, Fachplaner und fachkundige Energieberater mit entsprechender Qualifikation. Die Auswahl des Experten sollte nicht willkürlich, sondern sorgfältig erfolgen. Schließlich sind die zugrunde gelegten Berechnungen elementar in Bezug auf das Genehmigungsverfahren des Baus. Welche Kosten der Nachweis verursacht, ist von mehreren Faktoren abhängig. Unter anderem gibt die Größe des Objekts den Ausschlag. Als Orientierung dienen 500 bis 1.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Wie das unabhängige Energieeffizienz-Planungsbüro Bode online erklärt, müssen potenzielle Bauherren diese Ausgaben nicht zwangsläufig allein tragen, wenn sie einen Wärmeschutznachweis durchführen lassen: „Immer dann, wenn Sie für ein Vorhaben KfW-Fördermittel nutzen, werden 50% der Baubegleitungskosten gefördert. Die Erstellung eines Wärmeschutznachweises fällt unter diese Kosten“, so die Erklärung der Experten. Bautechnische Nachweise zum Wärmeschutz sind beim Beantragen staatlicher Fördermittel Pflicht.

Einen Überblick über sämtliche Förderprodukte, welche die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Neubau anbietet, können Sie sich auf dessen Internetpräsenz verschaffen.


Der Energieausweis: Neubauten brauchen den Bedarfsausweis


ieser Ausweis dokumentiert den Energiestandard von Gebäuden und dient der Bewertung der Energieeffizienz. Letztere wird bei neuen Ausweisen zwischen A+ und H aufgeführt. Da noch zahlreiche ältere Ausweisdokumente in Umlauf sind, fehlt die Energieeffizienzklasse häufig. Für die dafür erforderlichen Berechnungen werden verschiedene Kennwerte herangezogen. Beispielsweise lassen sich folgende Daten auf einem Energieausweis ablesen: 

  • Baujahr
  • Anzahl Wohnungen
  • Energiebedarf des Gebäudes
  • Primärenergiekennwert
  • Endenergiekennwert
  • Energieträger
  • Anteil erneuerbare Energien

Grundsätzlich wird zwischen dem Bedarfs- und Verbrauchsausweis unterschieden. Da das Erstellen der Verbrauchsausweise weniger Aufwand verursacht, sind sie meist günstiger. Hinsichtlich der Aussagekraft ist der Bedarfsausweis jedoch die bessere Wahl. Bei Neubauten sind Bedarfsausweise ein Muss. Nachteilig an dieser Version des Energieausweises: Wie präzise das Dokument und seine Inhalte sind, ist stark von der Person abhängig, die den Ausweise ausstellt. Das Berechnungsverfahren erfordert Erfahrung und eine exakte Datenerhebung. Deshalb sollten Bauherren ihre Ansprechpartner auch hier kritisch auswählen.

Grundsätzlich ist der Energieausweis bereits seit 2009 Pflicht. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) muss beim Bau eines Gebäudes stets ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Vorzulegen ist das Dokument aber erst, wenn ein Nutzerwechsel bevorsteht. Verlangen potenzielle Käufer oder Mieter die Einsicht in das Dokument, muss der Besitzer diesem Wunsch unverzüglich nachkommen. Kommt es aufgrund eines fehlenden, unvollständigen oder nicht korrekten Energieausweises zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren seitens der Bauaufsichtsbehörde, drohen Strafen im fünfstelligen Bereich. Eine Gültigkeit von zehn Jahren ist bei einem Energieausweis üblich.

Ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt einen Energiebedarfsausweis benötigen, erfahren Sie über den virtuellen Check der EnergieAgentur NRW.


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Bildquellen:
1-3: ulleo / AKuptsova / 2211438 / pixabay.com