Ein Grundstück teilen – Das ist wichtig zu beachten

17.12.2021

Die Gründe, warum sich dafür entschieden wird, ein Grundstück zu teilen, sind vielseitig


Ein Grundstück teilen – Das ist wichtig.

Grundstück teilen

In vielen Fällen ist es tatsächlich so, dass der Nachwuchs ein Haus auf dem eigenen Grundstück baut und auf diese Weise dann näher an den Eltern ist. Aber auch die Teilung von großen Grundstücken zum Verkauf ist möglich. Gerade in Großstädten, in denen Grund sehr gefragt ist, kann das eine gute Möglichkeit sein, um Geld zu verdienen. Immobilienmakler in Köln oder anderen Großstädten sind oft auf der Suche nach Grundstücken zum Teilen. Interessant ist vor allem die Frage, was dabei eigentlich beachtet werden muss.


Genehmigung und Vermessung im Fokus

Normalerweise ist es möglich, ein Grundstück zu teilen, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Allerdings ist es nicht verkehrt, sich an die zuständige Gemeinde zu wenden und hier kurz nachzufragen, ob wirklich keine Genehmigung benötigt wird. Zudem sollte daran gedacht werden, alles zu vermessen. Meist werden Grundstücke geteilt, damit sie ein weiteres Mal bebaut werden können. Das wird aber dann schwierig, wenn durch die Teilung baurechtswidrige Verhältnisse entstehen. Was heißt das? Es kann natürlich sein, dass sich das Grundstück gut teilen lässt und nun ein weiteres Haus gebaut werden soll. Möglicherweise hat das Grundstück allerdings eine solche Größe, dass durch den Bau eines zusätzlichen Hauses der Abstand zu den Nachbarn nicht eingehalten werden kann. Daher ist es immer ein guter erster Schritt, sich mit der Gemeinde zu besprechen. Die Vermessung wird durch das Vermessungsamt in Auftrag gegeben. Es kommen ausgebildete Vermessungstechniker, die schließlich genau vermerken, wo die Grenze verläuft. Diese Daten werden ins Grundbuch eingetragen. Zudem entstehen Kosten, die zu berücksichtigen sind.


Klärung der Geh- und Fahrtrechte vor dem Vertrag durchführen

Es gibt bestimmte Grunddienstbarkeiten, die unbedingt eingehalten werden sollten. Das heißt, Geh- und Fahrtrechte gehören dazu. Wenn ein Grundstück durch eine Teilung in der zweiten Reihe ist, besteht kein Zugang mehr zur Straße. Der Inhaber muss also über das andere Grundstück gehen und fahren dürfen. Dieses Recht wird meist gegen eine Nutzungsentschädigung eingeräumt. Das alles sollte allerdings direkt im Vertrag geklärt und richtig festgehalten werden. Zudem ist es notwendig, die festgehaltenen Rechte auch im Grundbuch zu vermerken. Wichtig: Es gibt ein sogenanntes Notwegerecht. Das wird per Gesetz zugesichert und gilt unter anderem dann, wenn noch keine Zufahrt zum Grundstück besteht, der Bau aber schon begonnen hat. Hier muss ebenfalls eine Entschädigung gezahlt werden.


Wann sollte von einer Teilung abgesehen werden?

Grundsätzlich ist es immer die Entscheidung des Grundstückinhabers, ob er eine Teilung durchführen möchte. In den meisten Fällen geht es tatsächlich um familiäre Voraussetzungen, da jemand aus der Familie zusätzlich auf dem Grundstück bauen möchte. Auch dann, wenn es sich um die Kinder oder die Enkel handelt, sollten immer alle Bedingungen und Vorgaben klar im Vertrag festgehalten werden. Das bietet Sicherheit für beide Seiten. Wer sein Grundstück teilen und einen Teil verkaufen möchte, der sollte sich informieren, welche Möglichkeiten er hat. Ein Makler kann eine gute Anlaufstelle sein, da dieser sich normalerweise auch in den gesetzlichen Grundlagen auskennt. Generell ist eine fachliche Beratung zu empfehlen.


Kann eine Teilung auch rückgängig gemacht werden?

Wer sich für eine Teilung entscheidet, der sollte sich auch bewusst sein, was diese alles mit sich bringen kann. Es ist schwierig, diese dann wieder rückgängig zu machen. Möglichkeiten gibt es dennoch. Wurde noch keine Eintragung im Grundbuch vorgenommen, kann eine Information an den Notar bereits ausreichend sein. Dieser stoppt dann den Vorgang und die Teilung wird gar nicht erst durchgeführt. Sind bereits Eintragungen im Grundbuch vorhanden, sollte ein Zeitraum von fünf Monaten eingehalten werden, um ohne Probleme agieren zu können. Eine Beratung durch den Notar ist auch in diesem Fall zu empfehlen.