Die Richtlinien der DGUV - früher BGV A3 Vorschrift

12.10.2020

Unfallverhütung und Arbeitssicherheit sind ein essenzielles Thema in allen Unternehmen


Richtlinien der DGUV

Richtlinien der DGUV

Bei den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Prüfungen der elektrischen Betriebs- und Arbeitsmittel handelt es sich um eine Verordnung, die jeder Unternehmer, egal welcher Betriebsgröße, einhalten muss.


Wer darf die Elektro-Prüfung nach DGUV vornehmen?


Für die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel muss eine zertifizierte Firma, die im Rahmen der DGUV Vorschrift 3 berechtigt ist, beauftragt werden. Die strengen, in regelmäßigen Abständen vom Gesetzgeber angeordneten Prüfungen elektrischer Anlagen, Geräte und Betriebsmittel dienen der Unfallverhütung und sind mittels einem Prüfbericht und einer Plakette nachzuweisen. Ein Vorteil des Elektro-Checks beruht auf der Tatsache, dass Mängel und beginnender Verschleiß einer Anlage frühzeitig erkannt und beanstandet werden. Findet der Prüfer eine Risiko- oder Schwachstelle, muss diese vor der Erteilung der Plakette behoben werden. Die auf den E-Check spezialisierten Firmen nehmen nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung, sondern auch die Reparatur der elektrischen Geräte und Betriebsmittel vor. Viele Unternehmen haben diesbezüglich einen festen Ansprechpartner, der regelmäßig zu den Prüfintervallen in die Firma, beziehungsweise zu den Außenstellen und auf Baustellen zur Durchführung des E-Checks kommt.

Zur Einhaltung der Prüfungsvorschrift sind neben Unternehmen auch öffentliche Einrichtungen und Behörden verpflichtet. Wie umfangreich der E-Check ist, hängt vom Umfang der elektrischen Betriebsmittel, Anlagen und der elektrischen Geräte ab.


Was wird im Rahmen der DGVO geprüft?


Hier gibt es ganz klare Regeln, die alle Betriebsmittel und elektrischen Anlagen mit DGUV 3 Prüfpflicht definieren. Dazu gehören sowohl ortsveränderliche, wie standortgebundene elektrische Betriebsmittel und Maschinen. Nicht einbezogen sind Elektro-Kleingeräte wie Kaffeemaschinen in der Betriebsküche, Drucker oder elektrische Leitungen und Stecker. Doch sollte die Gefahr, die von defekten Kleingeräten ausgehen kann, keinesfalls unterschätzt werden. Wer auf Nummer sicher gehen und Brände, elektrische Schläge oder hohe Kosten durch Gerätedefekte ausschließen möchte, erweitert die DGUV V3 Prüfung. Bei der DGUV V3 Prüfung handelt es sich nicht um eine freiwillige, sondern um eine gesetzlich fixierte und klar definierte Sicherheitsprüfung. Bei Nichteinhaltung der Intervalle oder bei externen Kontrollen, in denen kein Nachweis über einen durchgeführten E-Check erbracht werden kann, zahlt der Unternehmer hohe Bußgelder oder muss im Wiederholungsfall mit einer Betriebsschließung rechnen.

Ein sehr heikles Thema ist der Zusammenhang zwischen dem Elektro-Check und dem Abschluss einer Versicherung. Die meisten Versicherer verlangen die Dokumente bereits vor Vertragsabschluss. Sollte ein Schadenfall gemeldet werden, erhält der Unternehmer nur dann eine Versicherungsleistung, wenn er die einwandfreie Funktionalität und Betriebssicherheit im Rahmen einer E-Prüfung nachweisen kann.