Berufsunfähigkeitsversicherung: Warum sie für Handwerker besonders wichtig ist

19.04.2017
Berufsunfähigkeitsversicherung - besonders wichtig im Handwerk

Berufsunfähigkeitsversicherung - besonders wichtig im Handwerk

Handwerker sind aufgrund körperlicher Arbeit besonderen Risiken ausgesetzt. Das gilt für das berufliche Risiko ebenso wie für eine mögliche Unfallgefahr oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung aufgrund der fortdauernden körperlichen Belastung. Eine wichtige finanzielle Absicherung ist deshalb die Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei einer andauernden Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent die vertraglich vereinbarte monatliche Rente auszahlt. Wie das funktioniert und warum Handwerker auf keinen Fall auf sie verzichten sollten - informieren Sie sich.


Was eine private Berufsunfähigkeitsversicherung absichert

Kann der Versicherungsnehmer seinen zuletzt ausgeübten Beruf in der bisherigen Art und Weise nicht mehr ausüben, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Die Höhe der Rente wird zwischen dem BU-Versicherer und dem Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart und orientiert sich regelmäßig an der Höhe des aktuellen Bruttoeinkommens. Damit erfüllt die BU-Versicherung das angestrebte Ziel, dass der Versicherungsnehmer für den Fall der Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard halten kann. Die häufigsten Ursachen für den Eintritt der Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten, Erkrankungen des Bewegungsapparats, schwere Erkrankungen wie beispielsweise Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Unfälle.

Bei Handwerkern sind es insbesondere Unfälle, die die Berufsunfähigkeit bedingen. Die Unfallgefahr ist bei handwerklichen Berufen ein besonderes Risiko, dem alle Gewerke ausgesetzt sind, unabhängig davon, ob es sich um einen Dachdecker, einen Schreiner, einen Spengler, einen Maurer, einen Bäcker, einen Frisör oder um einen Feuerungs- und Schornsteinbauer handelt, um nur einige Beispiele zu nennen. Abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen tritt der Leistungsfall ein, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 50 Prozent und wenigstens sechs Monate berufsunfähig ist.


Warum die Berufsunfähigkeitsversicherung für Handwerker so wichtig ist

Handwerker ist der Oberbegriff für eine Vielzahl von Berufsgruppen, die angefangen vom Bäcker über den Fliesenleger bis zum Goldschmied oder Frisör reichen. Sie alle sind besonderen beruflichen Risiken ausgesetzt, da die körperliche Tätigkeit im Vordergrund steht. Häufig kommen bei der Berufsausübung Maschinen oder auch Chemikalien zum Einsatz, die besondere Gefahrenquellen sind. Insoweit sind der menschliche Körper und insbesondere die Extremitäten wie Hände und Beine besonders schützenswert, ohne die handwerkliche Berufe nicht ausführbar sind. Kommt es zu einem Unfall, der die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt, wird der Versicherungsnehmer kaum noch in der Lage sein, seinen handwerklichen Beruf auszuüben.

Tatsächlich ist es fast die Hälfte aller Handwerker, die noch vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, da sie vollständig oder teilweise erwerbsunfähig sind. Dann kommt es maßgeblich darauf an, dass Sie als Handwerker eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, die diesen schlimmsten Fall finanziell abfedert. Mit einer BU-Versicherung sichern Sie insoweit Ihre Existenz und schließen das Risiko aus, im Falle eines Unfalls in die Armut abzutriften.


Warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht

Auch wenn Sie als selbstständiger Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für eine ausreichende finanzielle Absicherung nicht aus. Wie umfassend der gesetzliche Schutz bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit ausfällt, hängt maßgeblich von Ihrem Alter ab. Wer vor 1961 geboren ist, erhält die Erwerbsminderungsrente nur, wenn er in seinem erlernten oder in einem gleichwertigen Beruf nicht mehr arbeiten kann. Diejenigen, die 1961 oder später geboren wurden, erhalten die volle Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie in ihrem erlernten Beruf und auch in keinem anderen Beruf mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Außerdem wird eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst nach Ablauf von insgesamt fünf Berufsjahren gewährt, sodass Sie als Berufsanfänger in der Anfangsphase nicht versichert sind.

Keinesfalls ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente ausreichend, um den Lebensunterhalt zu sichern. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen und die volle Erwerbsminderungsrente erhalten, beträgt diese regelmäßig ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Wenn Sie in der Lage sind, täglich zwischen drei bis sechs Stunden zu arbeiten, erhalten Sie lediglich eine halbe Erwerbsminderungsrente.

TIPP: Die genannten Gründe verdeutlichen, warum es (nicht nur) für alle, die einen Handwerksberuf ausüben, wichtig ist, sich zusätzlich über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell abzusichern. Je früher Sie eine BU-Versicherung als Handwerker abschließen, umso kostengünstiger ist die Versicherung und umso größer sind Ihre Chancen, in eine BU-Versicherung aufgenommen zu werden. Eine Hürde sind die Gesundheitsfragen, die Sie wahrheitsgemäß beantworten müssen. Außerdem unterliegen Handwerker besonderen beruflichen Risiken, sodass Sie je nach Gewerk mit höheren Beitragszahlungen rechnen müssen.