Bauvorschriften beim Bau von Mehrfamilienhäusern

06.03.2023

Ein Mehrfamilienhaus ist ein Haus, in dem mehrere Mietparteien unterteilt in Wohnungen zusammen leben


Bauvorschriften Mehrfamilienhaeusern

Bauvorschriften beim Bau von Mehrfamilienhäusern

Aufgrund ihrer Bauweise und spezieller Vorschriften gibt es einige Besonderheiten, die Bauherren in Deutschland beachten müssen. Diese stellen zusätzliche Kostenfaktoren dar.

Der Hausbau – eine große Herausforderung

Der Hausbau ist eine große logistische Herausforderung und ein enormes finanzielles Risiko. Weil schon der kleinste Fehler über Erfolg und Misserfolg des eigenen Traumhauses entscheiden kann, erfordert der Hausbau eine professionelle, sorgfältige Planung, Koordination und Durchführung.

Das Mehrfamilienhaus – Besonderheiten und Eigenarten

Und was schon für den Bau von architektonisch einfachen Einfamilienhäusern gilt, das gilt erst recht für den Bau von architektonisch schwierigen Mehrfamilienhäusern. Der Bau eines Mehrfamilienhauses unterscheidet sich aufgrund seiner Bauweise gleich in mehrfacher Hinsicht vom Bau eines Einfamilienhauses. Er ist mit einem ungleich höheren architektonischen, logistischen und bürokratischen Mehraufwand und finanziellen Risiko verbunden. Wer ein modernes Mehrfamilienhaus bauen will, der muss einige spezielle Sachen berücksichtigen. Im Folgenden erfahren Sie, welche Überlegungen und Besonderheiten beim Bau eines Mehrfamilienhauses beachtet werden müssen.

Höhere Grundstücksflächen und -preise

Eine Besonderheit sind die höheren Grundstücksflächen und -preise. Ein Mehrfamilienhaus ist laut Definition eine Immobilie ist, in der mindestens zwei oder mehr unabhängige, voneinander getrennte Wohneinheiten untergebracht sind. Deshalb hat ein Mehrfamilienhaus eine größere Grundfläche als ein Einfamilienhaus. Darum erfordert ein Mehrfamilienhaus ein größeres Baugrundstück als ein Einfamilienhaus. Dies wiederum bedeutet höhere Grundstückspreise und damit eine Kostensteigerung und ein erhöhtes finanzielles Risiko. Deshalb sollte man beim Kauf von Baugrundstücken eventuell auf weniger gehobene, exklusive und teure Wohnlagen ausweichen. Dadurch lässt sich die Kostensteigerung für ein größeres Baugrundstück möglichst gering halten. Die Kostenfaktoren Grundstücksfläche und -preis lassen sich auch über die Wohnraumaufteilung und über die Anzahl der zu integrierenden Wohneinheiten kontrollieren. Ein weiterer Faktor, der die Grundstücksflächen und -preise für Mehrfamilienhäuser in die Höhe treibt, sind die Außenanlagen. Diese fallen bei Mehrfamilienhaus größer aus als bei Einfamilienhäusern und erfordern deshalb größere Grundstücksflächen. Dazu gehören u.a. die Grünanlage, die Eingangsbereiche und die Wege. Außerdem müssen bei der Gestaltung der Außenanlagen auch einige baurechtliche Vorschriften eingehalten werden. So müssen laut Landesbauordnung (LBO), Bebauungsplan und öffentlichem Baurecht Bauherren ihren Mietern im Außenbereich u.a. Parkplätze für Autos, Stellplätze für Fahrräder und Kinderspielplätze zur Verfügung stellen.

Barrierefreiheit und Brandschutz

Eine weitere Besonderheit sind Barrierefreiheit und Brandschutz. Diese baurechtlichen Vorschriften sind in Deutschland insbesondere in der Musterbauordnung (MBO) geregelt. Diese unterteilt Immobilien in verschiedene Gebäudeklassen, für die unterschiedliche gesetzliche Auflagen gelten. Mit mehr als zwei Wohneinheiten und einer Höhe von bis zu sieben Metern entspricht eine Immobilie der Gebäudeklasse 3. Mit einer Höhe von bis zu 13 Metern fällt sie in die Gebäudeklasse 4 und mit einer Höhe von bis zu 22 Metern fällt sie in die Gebäudeklasse 5. Je höher die Gebäudeklasse, desto strenger sind auch die baurechtlichen Anforderungen für die Barrierefreiheit und den Brandschutz. So schreibt die Musterbauordnung z.B. vor, dass in Immobilien mit mehr als zwei Wohneinheiten alle Wohnungen barrierefrei erreichbar sein müssen. Wenn sich die Wohneinheiten über mehrere Stockwerke verteilen, muss ein Aufzug vorhanden sein. Wenn kein Aufzug vorhanden ist, müssen die Wohnungen im Erdgeschoss liegen. Außerdem müssen auch die Räume dieser Wohneinheiten - bis auf das Gäste-WC oder ein zweites Bad - barrierefrei sein. Außerdem schreibt die Musterbauordnung vor, dass das Brandschutzkonzept in Mehrfamilienhäusern ab der Gebäudeklasse 4 von einem speziell ausgebildeten Fachplaner erstellt werden muss. Dieses Konzept muss verschiedene Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes abdecken. Dazu gehören der bauliche Brandschutz (voneinander getrennte Brandabschnitte und der Zugang für die Feuerwehr), der anlagentechnische Brandschutz (Feuerlösch- und Rauchabzugsanlagen) und der organisatorische Brandschutz (die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen).

Schallschutz

Eine andere Besonderheit ist der Schallschutz. Die schallschutztechnischen Anforderungen an Mehrfamilienhäuser sind in §15 der Musterbauordnung geregelt. Diese müssen dem Standard DIN 4109 entsprechen und umfassen aufgrund der Nachbarschaft insbesondere den Tritt- und den Luftschallschutz.