Trinkwasserverordnung

Legionellen lieben lauwarmes Wasser


Trinkwasserverordnung

Trinkwasserverordnung.

Mit bloßem Auge sind die kleinen, stäbchenförmigen Bakterien nicht zu erkennen. Doch wenn sie im Trinkwasser leben und jeden Morgen während der Dusche über den Menschen rinnen, der darunter steht, dann können sie krank machen. Wer sein Duschwasser nur so hoch erhitzt, bis es handwarm ist, ob aus Sparsamkeit, oder weil er sich darunter nicht verbrühen möchte, der bietet den Legionellen hervorragende Lebensbedingungen. Das Umweltbundesamt schätzt, dass sich in jedem Jahr zwischen 20.000 und 35.000 Menschen mit Legionellen infizieren. Diese Infektion äußert sich mit grippeähnlichen Symptomen und kann bis zu einer schweren Lungenentzündung führen. Bis zu 15 Prozent der Infektionen mit Legionellen enden tödlich - und deswegen muss das Wasser nach der novellierten Trinkwasserverordnung regelmäßig kontrolliert werden.


Kontrollen sind notwendig

Solange die Menschen die Wassertemperatur des warmen Wassers auf ein Niveau senken, bei dem sie die Hand problemlos unter den Wasserhahn halten können, müssen sie wissen: Legionellen mögen das. Legionellen wachsen und vermehren sich am besten, wenn das Wasser zwischen 15 und 50 Grad warm ist. Wer dagegen das Warmwasser auf mindestens 60 Grad Celsius erhitzt, kann sich zwar verbrühen, doch dafür haben die Keime keine Chance, zu überleben. In Mehrfamilienhäusern, die einen Vorratsspeicher für warmes Wasser im Keller haben, schreibt die 2011 novellierte Trinkwasserverordnung vor, dass diese regelmäßig auf Legionellen kontrolliert werden muss. Alle drei Jahre sind Mietshäuser auf Legionellen zu untersuchen. Wird ein auffälliger Befund festgestellt, ist davon das Gesundheitsamt zu informieren. Somit soll die Gesundheitsbehörde entlastet werden, ohne dass die Gefahr durch die Bakterien größer wird.


Wer spart, spielt mit seiner Gesundheit

Viele Menschen ahnen nicht, welche Gefahr im nur lauwarm erwärmten Wasser lauert. Ob einfach das Eckventil, welches den Durchfluss regelt, so weit wie möglich zugedreht wird, oder das Wasser mit selbstgebauten Kollektoren erwärmt wird, welches an trüben Tagen lauwarm bleibt, Legionellen wachsen überall, wo die Temperaturen im warmen Leitungswasser nicht regelmäßig mindestens 60 Grad Celsius erreichen. Einen ganz besonderen Nistplatz finden die Bakterien in dem Durcheinander von Wasserleitungen, wie es in manchen Altbauten zu finden ist. Ob eine tote Leitung, die dort endet, wo einst ein Waschbecken hing, oder versteckte Wasserleitungen im Mauerwerk, in weiser Voraussicht verlegt, falls später an- oder ausgebaut wird: So lange Wasser in diesen unbenutzten Leitungen steht, so lange können die Legionellen hier hervorragende Brutbedingungen finden, wenn das Wasser nicht heiß oder kalt genug ist.


Gründlich mit heißem Wasser spülen

Ist Wasser in Leitungen vorhanden, zwischen 15 und 50 Grad warm, dann kann in solchen unbenutzten Leitungssträngen eine Quelle für Legionellen entstehen. Stellen die Prüfer bei ihren Messungen eine hohe Konzentration an Bakterien fest, sollte der Hausbesitzer auf die Suche gehen. Damit die Legionellen sicher vernichtet werden, ist entweder ein Zusatz von Chlor im Wasser nötig, oder das Wasser wird auf mindestens 70 Grad erhitzt, bevor alle Leitungen gründlich und lange damit gespült werden. Dabei sind alle Wasserhähne für Warmwasser gleichzeitig zu öffnen. Das teuer erhitzte Wasser fließt dann einfach in den Abguss. Regelmäßige Kontrollen kosten Geld - das ist für manche Mieter zwar ärgerlich, aber leider notwendig, damit niemand erkrankt. Dabei spielt das Alter der Wasserrohre bei der Invasion der Bakterien keine Rolle, eher die Dimension der Rohre. Auch wenn die Rohrleitungen aus Kunststoff bestehen, welche keine hohen Temperaturen vertragen, kann das zur Infektion führen.


Manchmal gibt es Duschverbot

Werden die Legionellen gegessen oder getrunken, dann wird der Mensch nicht krank, sondern erst dann, wenn sie mit dem Wasserdampf unter der Dusche eingeatmet werden. Zeigt eine Wasserprobe, dass der zulässige Wert überschritten ist, dann gibt es ein Duschverbot. Wer sich als Mieter sicher sein möchte, der muss seinen Vermieter fragen, ob dieser das Wasser untersuchen ließ. Auch nach längerer Abwesenheit sollte das Wasser erst für eine Weile aus der Leitung laufen - damit die unerwünschten Keime herausgespült werden.