Umzugs Ratgeber

05.06.2022

Ein gut organisierter Umzug spart Geld, Zeit und verläuft ohne Stress deshalb ist eine richtige Planung und Vorbereitung besonders wichtig. Neben dem ganz normalen Umzugschaos rund um das Packen dürfen auch jedoch einige wesentliche Aspekte wie Umzugswagen mieten, Helfer organisieren und Ummelden nicht vergessen werden. Doch mit den nachfolgenden Tipps können auch Sie Ihrem Wohnungswechsel gelassen entgegen sehen.


Umzugs Ratgeber

Umzugs Ratgeber

Die Umzugscheckliste als wichtigster Helfer

Umso näher der Umzugstermin rückt umso mehr wird die Aufregung steigen: Habe ich auch wirklich an alles gedacht und nichts vergessen? Diese Bedenken gehören mit einer Checkliste endgültig der Vergangenheit an. Denn in der Kontrollliste, die für gewöhnlich einen Zeitraum von ca. drei Monaten umfasst können Sie festlegen wann, welche Aufgaben erledigt werden müssen. Die Checkliste enthält darüber hinaus Positionen wie beispielsweise das fristgemäß Kündigungsschreiben, die Organisation der freiwilligen Helfer, die Bestellung eines geeigneten Umzugsfahrzeuges oder einer Spedition und nicht zu vergessen die Beantragung einer Sondergenehmigung für die mobile Halteverbotszone.


Auf Details achten

Bei einem Umzug sollten auch Kleinigkeiten bedacht werden. So ist es zum Beispiel erforderlich, die Transportwege zu überprüfen: Müssen empfindliche Böden eventuell mit einer Abdeckung ausgelegt werden? Können die Schränke und Regale durch das Treppenhaus im Ganzen transportiert werden oder ist es erforderlich, sie vorher auseinander zu bauen?

Die Checkliste im Einzelnen - denn rechtzeitige Planung zahlt sich aus

3 Monate vor dem Umzug

  • Die Wohnung kündigen.
  • Termin für den Umzug festlegen.
  • Kindergarten- oder Schulwechsel sichern
  • Verträge überprüfen: Internet, Kabel, Telefonanbieter ist möglicherweise nicht verfügbar am neuen Wohnort. Mitunter ist es auch empfehlenswert den Gas-oder Stromanbieter zu wechseln.

Tipp: War es früher nicht möglich einen Privatumzug steuerlich abzusetzen, so können Sie mittlerweile zumindest 20 Prozent der Speditionskosten (max. 3.000 Euro) gegen Vorlage der Rechnung geltend machen. Informieren Sie sich bei einem berufsbedingten Wohnungswechsel denn hier, sind zahlreiche Ausgaben absetzbar.

2 Monate vor dem Wohnungswechsel

  • Urlaub bzw. Umzugstag beantragen.
  • Umzugshelfer finden.
  • Handwerker für evtl. Renovierungsarbeiten in der alten und neuen Wohnung finden
  • Entrümpeln - im Laufe der Zeit sammeln sich die verschiedensten Sachen an, die häufig im Keller, Garage oder dem Dachboden abgestellt werden und nun noch verkauft, verschenkt oder entsorgt werden können
  • Wohnung renovieren.
  • Spedition, Transporter oder geeignetes Fahrzeug für den Umzug mieten.
  • Möbel bei Bedarf zunächst einlagern.

1 bis 2 Wochen vorher

  • Packmaterial und Umzugskartons besorgen
  • Hausrat einpacken
  • Wohnungsübergabetermin vereinbaren.
  • Betreuung für Haustier und Kinder organisieren
  • Nachsendeauftrag bei der Post stellen

1 Tag vorher

  • Fahrzeug abholen.
  • Parkplatz absperren vor der neuen und alten Wohnung - idealerweise vor dem Haus, damit lange Wege entfallen.

Tipp: Ziehen Sie in Eigenregie um, haben Sie die Möglichkeit einen speziellen Dienstleister für Parkplatzabsperrungen zu beauftragen oder selbst eine mobile Halteverbotszone einzurichten. Allerdings benötigen Sie hierfür eine behördliche Genehmigung, die beim Ordnungsamt in der Regel erhältlich ist. Die Kosten sind je nach Ort unterschiedlich und können pro Umzugstag etwa 20 bis 30 Euro betragen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit die Spedition mit der Einrichtung einer mobilen Halteverbotszone zu beauftragen, die dann mit ca. 100 bis 150 Euro inkl. Behördengenehmigung veranschlagt werden.


Nach dem Umzug


Stellen Sie Schäden nach dem Umzug fest, wie Flecken an der Wand, Kratzer im Parkett oder Beschädigungen im Treppenhaus die von der Umzugsspedition verursacht wurden, sollten Sie diese sofort dokumentieren und schriftlich am nächsten Tag reklamieren. Denn hierfür haben Sie nur 10 Tage Zeit, bevor der Anspruch auf Wiedergutmachung erlischt. Unter der Klausel "Reklamation" finden Sie im Vertrag mit der Spedition hilfreiche Informationen.

Sind die Möbel und der Hausrat in der neuen Wohnung, der eigentliche Umzug abgeschlossen, der Transporter oder die Spedition vom Hof gerollt dann stehen häufig noch einige behördliche Pflichten an.

Um- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt - innerhalb einer Woche, persönliche Vorsprache und Personalausweis erforderlich. Achtung: Bei Versäumnis droht ein Bußgeld (bis zu 500 Euro).
Hundebesitzer können Ihre Vierbeiner gleich mit Um- bzw. Anmelden.

Diese Ämter und Institutionen müssen ebenfalls je nach Lebenssituation informiert werden:

  • Krankenkasse
  • Bank
  • Rentenversicherungsanstalt
  • Finanzamt
  • Sozial- und Arbeitsamt
  • Kfz-Zulassungsstelle
  • Bundesamt für Zivildienst
  • Kreiswehrersatzamt