Rauchmelderpflicht in Deutschland

16.06.2014

Tagtäglich gibt es in ganz Deutschland verheerende Brände, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen. Doch jedes Feuer ist letztlich lebensgefährlich, da ist es vollkommen egal, wie es entsteht.


Funkvernetze Rauchwarnmelder.

Funkvernetze Rauchwarnmelder.

Funkrauchmelder Secudo

Funkrauchmelder Secudo

Jährlich sterben schätzungsweise 500 Menschen durch einen plötzlichen Brand. Die Todesursache ist jedoch in beinahe 90 Prozent der Fälle nicht bei den Flammen zu suchen, sondern den giftigen Gasen, die bei einem Wohnungsbrand rasend schnell durch die Wohnung ziehen. Umso fataler, dass ein Rauchwarnmelder ausgereicht hätte, Schlimmeres zu vermeiden. Rauchmelder retten Leben, deswegen diskutieren Experten schon seit vielen Jahren und fordern einstimmig eine Rauchmelderpflicht, die eigentlich sogar schon besteht. Leider sind die Gesetze wirr, die Strafen verschwindend gering und Kontrollen beinahe gar nicht vorhanden.


Die Rauchmelderpflicht gilt schon in vielen Bundesländern

Die meisten sind sich dessen kaum bewusst, doch in beinahe allen Bundesländern besteht schon seit einigen Jahren eine Rauchmelderpflicht. Die Verordnung besagt, dass Rauchmelder vor allem in privaten Wohnräumen bei sämtlichen Neu- und Umbauten zu installieren sind. Ein wenig anders sieht es bei bestehenden Gebäuden aus. Bei diesen muss innerhalb einer gewissen Frist eine Nachrüstung stattfinden. Leider gestalten sich die Gesetze diesbezüglich sehr schwammig. Der Verantwortungsbereich für die Installation liegt in Rheinland-Pfalz beispielsweise bei dem Wohnungseigentümer, wohingegen in anderen Bundesländern die Pflicht auf den Mieter übertragen wird.


Rauchmelderpflicht nun auch in Baden Württemberg

Baden Württemberg hat ein wenig länger gebraucht, doch Ende 2013 wurde die Gesetzesänderung zur Landesbauordnung für Baden-Württemberg beschlossen, die besagt, dass bis zum Jahresende 2014 alle Wohnungen mit einem Feuermelder ausgestattet sein müssen. Die Regelung bezieht sich ganz besonders auf Schlafräume, Rettungswege und Aufenthaltsräume.

Installation und Wartung der Brandmelder fallen in den Aufgabenbereich des Eigentümers. Wer eine Mietwohnung bewohnt, muss sich folglich nicht selbst um einen Rauchmelder kümmern, sondern kann diese Aufgabe an den Vermieter abtreten. Problematisch kann es jedoch werden, wenn der Mieter bereits eigenständig für Brandschutz gesorgt hat. Schlimmstenfalls ist eine Deinstallation der Feuermelder von Nöten, denn um einen flächendeckenden Brandschutz zu ermöglichen, setzen die meisten Vermieter und Gesellschaften auf spezielle Firmen. Diese übernehmen nicht nur die Installation, sondern auch die Wartung, die eine äußerst wichtige Angelegenheit darstellt. Baden Württemberg zeigt mit der Pflicht für Feuermelder, dass sich dringend etwas verändern muss.


Verwirrende Gesetze sorgen für Unsicherheit

Eigentlich müssten sämtliche Wohnungen seitens des Eigentümers mit einer ausreichenden Anzahl an Feuermeldern ausgestattet werden. Das Problem besteht aber darin, dass keine ausreichende Kontrolle stattfindet. Selbst statistisch herrscht Unsicherheit, denn es gibt keinerlei Nachweise, wie viele Wohnungen und Häuser noch immer einen Nachholbedarf aufweisen. Fatalerweise ist aber bekannt, dass in zahlreichen Wohnungen noch kein Brandschutz besteht. Strafen sind bisher nicht vorgesehen, falls sich Eigentümer auch über einen längeren Zeitraum über die Gesetze hinwegsetzen. Konsequenzen drohen demnach von Gesetzes wegen nicht, doch die Versicherer kündigen an, dass es künftig strengere Kontrollen gibt. Sofern ein Schaden gemeldet wird, wollen Versicherungsgesellschaften eingehend prüfen, ob der Brand womöglich durch einen Rauchmelder hätte verhindert werden können. Sollte dem so sein, ist es möglich, dass die Zahlung der Versicherungssumme verweigert wird.


Die richtigen Räume mit dem Rauchmelder ausstatten

Einige Räume müssen unbedingt mit einem Feuermelder ausgestattet werden, damit Brände rechtzeitig bemerkt werden. Hierzu zählen ganz besonders Schlafzimmer und Kinderzimmer. Darüber hinaus gehören Feuermelder auch in Flure und auch Fluchtwege sind hinreichend zu schützen. Bei mehreren Etagen sind darüber hinaus entsprechend flächendeckende Schutzmaßnahmen erforderlich.

Die Wartung stellt ebenfalls eine elementare Aufgabe dar, ebenso wie die korrekte Installation, denn ansonsten würde der Brandschutz nichts nutzen. Der montierte Rauchmelder befindet sich bestenfalls in der Raummitte und hat einen Mindestabstand von einem halben Meter zur nächsten Wand.

Wesentlich ist natürlich, dass es sich um qualitativ hochwertige Rauchmelder handelt. Neben normalen Brandmeldern können hier auch Gasmelder und viele andere Lebensretter bestellt werden.

Stand: 2014