Die Haushaltsauflösung als Dienstleistung

23.07.2015
Haushaltsaufloesung

Professionelle Haushaltsauflösung

Bei einer Haushaltsauflösung werden eine Wohnung oder ein Haus teilweise oder vollständig geräumt. Abhängig von der jeweiligen Situation gehören zu einer professionellen Haushaltsauflösung und Wohnungsauflösung das Entfernen des Hausrats sowie die Räumung aller zum Haushalt gehörenden Räumlichkeiten wie der Keller, der Dachboden oder im Garten befindliche Schuppen und Gartenhäuschen. Ziel der Haushaltsauflösung ist das Entfernen des Hausrats desjenigen, der die Wohnung oder das Haus als Mieter oder Eigentümer bisher bewohnt hat. Regelmäßig umfasst eine professionelle Haushaltsauflösung auch Dienstleistungen wie die Abholung des Sperrmülls, den Containerdienst sowie die fachgerechte Entsorgung, beispielsweise von Sondermüll, oder das Recyceln von wieder verwertbaren Stoffen.


Die verschiedenen Anlässe für eine Haushaltsauflösung

Es gibt unterschiedliche Anlässe für die Auflösung eines Haushalts oder die Entsorgung von Müll. Oftmals wird eine örtliche oder räumliche Veränderung dazu genutzt, um sich von überflüssigem Hausrat zu trennen. Häufige Gründe sind

  • ein Todesfall
  • die Zwangsräumung einer Wohnung oder eines Hauses
  • ein Umzug des Bewohners in ein Alten- oder Pflegeheim
  • die Trennung von überflüssigem Hausrat, beispielsweise durch einen Umzug, einen Zusammenzug oder Renovierungsarbeiten
  • die Auflösung des Haushalts wegen einer Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland
  • die Entsorgung von gewerblichem Müll, beispielsweise Sondermüll oder die ordnungsgemäße Vernichtung von Akten

Professionell entrümpeln

Mit einer Haushaltsauflösung oder einer Entrümpelung in München können Sie einen in dieser Region tätigen Dienstleister oder einen Entsorgungsfachbetrieb beauftragen, beispielsweise www.derentruempler.de. Den Auftrag dazu erteilen Sie als Mieter oder Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung. Darüber hinaus bieten wir auch Firmen einen professionellen Service an, wenn es beispielsweise um die Entsorgung von Sperrmüll, von Sondermüll oder um Aktenvernichtung geht.

Handelt es sich um den Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim, sind vorab die rechtlichen Voraussetzungen zu prüfen. Sofern die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung über die Haushaltsauflösung zu treffen, kommt es darauf an, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in der eine dritte Person ermächtigt wurde, eine entsprechende Verfügung zu treffen. Dann ist der in der Vorsorgevollmacht genannte Betreuer für die Auftragserteilung der Wohnungsauflösung zuständig, der für diesen Bereich in der Vorsorgevollmacht genannt ist oder der vom zuständigen Amtsgericht als Betreuer benannt worden ist. Den Verkauf einzelner Gegenstände sowie sonstige Geschäfte über den Haushalt kann ein Betreuer nur dann vornehmen, wenn zu seinem Aufgabenkreis auch Vermögensangelegenheiten zählen.


Die Kosten für eine Haushaltsauflösung

Die Kosten für die Auflösung eines Haushalts hat grundsätzlich der Eigentümer des Hausrats oder der zu entrümpelnden Gegenstände zu tragen. Sofern der Mieter oder Eigentümer des Hauses oder der Wohnung verstorben ist, gehen die Kosten für die Entrümpelung auf die Erben über. Ist der frühere Mieter oder Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses nicht in der Lage, für die Kosten aufzukommen, kommt es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls an. Sofern es eine andere Person gibt, die dem früheren Wohnungs- oder Hausinhaber gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, kann diese zur Kostenübernahme herangezogen werden. Andernfalls ist es auch möglich, einen Antrag an den zuständigen Sozialleistungsträger auf Kostenübernahme zu stellen. Die Höhe der Kosten ist abhängig vom Umfang der zu entsorgenden Menge des Hausrats, von den Anfahrtswegen und von der Lage des Objektes beziehungsweise von den örtlichen Gegebenheiten.


Die Entrümpelung von Wohnungen und Häusern - eine Dienstleistung


Was früher Familienmitglieder, Verwandte, Bekannte oder Freunde übernommen haben, wird heute vertrauensvoll in die Hände professioneller Kräfte gelegt. Heutzutage werden Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen von Arbeitskräften durchgeführt, die sich in diesem Bereich als Dienstleister selbstständig gemacht haben. Die Entstehung dieses Geschäftsbereichs ist auch darin begründet, dass spezielle Kenntnisse hinsichtlich der Entsorgung von Müll, beispielsweise in Bezug auf Sondermüll erforderlich sind, ebenso wie die Bereitstellung von großen Behältnissen wie Containern oder Gerätschaften für die Vernichtung von Akten.

Das Geschäftsmodell für ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Haushaltsauflösung und Entrümpelung gliedert sich in zwei Bereiche: In die gegen Entgelt vorgenommene Haushaltsauflösung und Entrümpelung einerseits und in den Verkauf verwertbarer Gegenstände des Hausrats andererseits. Zu den wieder verwertbaren Gegenständen des Hausrats gehören neben Möbeln, Geschirr und anderem Hausrat auch Kleidungsstücke sowie Wohntextilien. Deshalb wird diese Dienstleistung in Bezug auf ihre Eingruppierung in einen Wirtschaftszweig unter Einzelhandel geführt.